Mitglieder können
natürliche wie juristische Personen des öffentlichen und privaten
Rechts sowie offene Handelsgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch
sein.
Über schriftliche
Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand. Weist der Vorstand einen
Aufnahmeantrag zurück, entscheidet die nächste Mitgliederversammlung
endgültig.
Der Austritt
eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit
einer Frist von sechs Wochen erklärt werden. Im übrigen erlischt die
Mitgliedschaft ggf. durch Tod, Auflösung oder Löschung.
Der Ausschluss
eines Mitgliedes kann nur auf Beschluss des Vorstandes bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes erfolgen. Über einen Einspruch entscheidet
die nächste Mitgliederversammlung. Bis dahin ruht die
Mitgliedschaft.